Ausschüsse und Arbeitsgruppen

Der Deutsche Bundestag ist eine Mischung aus Rede- und Arbeitsparlament. Die Sitzungen des Plenums werden ergänzt durch die fachpolitischen Auseinandersetzungen in den Ausschüssen. In den Ausschüssen findet der Großteil der politischen Arbeit statt. Hier werden Gesetzesvorhaben und –entwürfe diskutiert, Anhörungen durchgeführt sowie Berichte der Ministerien und EU-Institutionen beraten. Insgesamt zählt der Bundestag in seiner 17. Wahlperiode 22 Ausschüsse. Die meisten sind dem Arbeitsbereich eines Bundesministeriums zugeordnet.

Mein Ausschuss ist der Ausschuss für Wirtschaft- und Technologie. Zudem bin ich stellvertretendes Mitglied im Innenausschuss, im Unterausschuss für regionale Wirtschaftspolitik und im Petitionsausschuss. Die Mischung aus Rede- und Arbeitsparlament bringt es mit sich, dass ein Bundestagsabgeordneter sowohl Generalist mit einem guten Überblick über viele bundespolitische Themen als auch Spezialist für ein bestimmtes Politikfeld sein muss. Die Spezialisten des selben Faches innerhalb einer Fraktion treffen sich regelmäßig in sogenannten Arbeitsgruppen.

Ausschuss und SPD-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Technologie

Als Mitglied des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie bin ich dementsprechend gleichzeitig auch Mitglied in der gleichnamigen AG. Dort werden zum Beispiel Gesetzesentwürfe, Anträge und Anfragen an die Bundesregierung vorbereitet, die dann in der Fraktion beschlossen werden. Zudem besprechen die AG-Mitglieder – in der Regel jeden Dienstagvormittag – ihre Position im Ausschuss und ihr Abstimmungsverhalten für die kommende Sitzung am nächsten Tag. Innerhalb der Arbeitsgruppe werden sogenannte Berichterstatter für unterschiedliche Themenfelder eingeteilt. Mein Tätigkeitsbereich umfasst die europäische Wirtschaftspolitik mit all ihren Facetten auf deutscher und europäischer Ebene. So sind beispielsweise die Themen Daseinsvorsorge, Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit meine Themen. Abgeordnete in den Arbeitsgruppen sind die Experten der Fraktion auf ihrem Themengebiet, so dass ihre Meinung – auch zu politischen Initiativen der anderen Parteien oder der Bundesregierung – gefragt ist.

Anwesenheitspflicht

Grundsätzlich gilt: Sitzungswochen in Berlin bedeuten Anwesenheitspflicht für die Abgeordneten. Diese weisen ihre Anwesenheit im Parlament in der Regel durch ihre Unterschrift in einer Liste für jeden Tag nach. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Politiker/innen permanent im Plenarsaal sitzen, denn ihre Arbeit spielt sich zu großen Teilen im eigenen Büro, in Ausschüssen, Arbeitsgruppensitzungen und Gesprächsterminen z.B. mit Verbänden und Journalisten ab.

Ein Fehlen in der Sitzungswoche hat für Abgeordnete immer finanzielle Konsequenzen. So werden z.B. bei Nichteintragung in die Anwesenheitsliste mindestens 50 Euro fällig, bei unentschuldigtem Fehlen an einem Plenarsitzungstag 100 Euro (entschuldigt 50 Euro) und bei unentschuldigter Nichtteilnahme an einer namentlichen Abstimmung weitere 50 Euro. Dieses Geld wird den Politikerinnen und Politikern von ihrer Kostenpauschale abgezogen.