06.07.2011 - Statement über die Abstimmung über die Präimplantationsdiagnostik (PID)

Die Entscheidung über Verbot oder Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID) habe ich mir nicht leicht gemacht. Ich habe mehrere Gespräche mit anderen Abgeordneten sowie Fachexperten geführt und zahlreiche Unterlagen, darunter viele Stellungnahmen von Verbänden, Briefe und E-Mails von Betroffenen sowie wissenschaftliche Expertisen studiert.

Schließlich habe ich mich entschieden, den Gesetzentwurf der Abgeordneten René Röspel, Priska Hinz, Norbert Lammert u.a. zu unterstützen. Grundsätzlich soll die Durchführung einer PID mit diesem Gesetz verboten werden. Die PID darf nicht als Instrument zur Selektion von Embryonen nach bestimmten Krankheitsbildern missbraucht werden! Sie wird nur ausnahmsweise und unter strengen Auflagen zugelassen. So müssen die Paare eine genetische Vorbelastung dafür aufweisen, dass mit hoherWahrscheinlichkeit eine Schädigung des Embryos, Fötus oder Kindes zu erwarten ist, die mit hoherWahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führt. Eine Ethikkommission muss in jedem Fall die Durchführung der Untersuchung an einem lizensierten Zentrum befürworten.

Die Lebensfähigkeit des Embryos steht im Mittelpunkt, nicht etwa der „Lebenswert“ oder der Grad einer Erkrankung oder Behinderung. Eine Untersuchung zum Beispiel, ob beim Embryo etwa eine Veranlagung für eine spätere Krebserkrankung oder für Behinderungen wie dem Down Syndrom vorliegt, ist deshalb verboten und ethisch nicht vertretbar. Ebenso ist es verboten, eine PID durchzuführen, um spontane Chromosomenstörungen festzustellen – also Störungen, die nicht auf einer genetischen Veranlagung der Eltern basieren. Es geht demnach weder darum „perfektes Leben auf Erden“ zu kreieren, noch darum eine sichere Gewähr für die Geburt eines gesunden Kindes zu geben, wie von Befürwortern eines ausnahmslosen Verbots behauptet wird.