15.02.2010 - Statement zum Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil eine Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze gefordert. Ich begrüße die Klarheit, die damit geschaffen wurde. Kinder haben kinderspezifische Bedürfnisse. Eigenständige Kinderregelsätze sowie kindspezifische Einmalleistungen sind nötig. Weiterhin muss natürlich gelten: Wer Vollzeit erwerbstätig ist, muss ein Einkommen erzielen, das oberhalb des Grundsicherungsniveaus liegt. Deshalb braucht Deutschland einen gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn und kein Aufhetzen und Ausspielen von Geringverdienern gegen Hartz-IV-Empfänger, wie es die FDP momentan betreibt.