18.10.2010 - Statement zur Präimplantationsdiagnostik
Bei der Entscheidung über Zulässigkeit oder Verbot der PID handelt es sich um eine Gewissensentscheidung. Fraktions- oder Koalitionszwang dürfen keine Rolle spielen, denn eine solche Frage berührt die Grenzen dessen, was Menschen entscheiden können. Für mich ergibt sich ein Widerspruch, wenn ein Schwangerschaftsabbruch nach Feststellung einer Erbkrankheit beim Ungeborenen legal ist, die PID zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten aber verboten wäre. Klar muss jedoch sein, dass bei Zulassung der PID einem möglichen Missbrauch – wie etwa der Auswahl des Geschlechts– ein schwerer rechtlicher Riegel vorgeschoben werden muss.