26.05.2011 - Statement zur Untersuchung des Bundeskartellamtes zu Spritpreisen
Das Bundeskartellamt hat mit seiner Untersuchung zu den Spritpreisen ein Oligopol von fünf Unternehmen in Deutschland aufgezeigt. Preisabsprachen oder Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung konnten nicht nachgewiesen werden.
Klar ist aber auch: Ein komplexes System der gegenseitigen Preisbeobachtung verhindert einen echten Wettbewerb zwischen den fünf großen Tankstellenbetreibern in Deutschland. Das Bundeskartellamt ist aufgrund dieser gefestigten Erkenntnisse jetzt aufgefordert, die Marktmacht und eventuelle Missbräuche sehr genau zu überwachen. Die großen Mineralölunternehmen dürfen durch weitere Zusammenschlüsse nicht noch mächtiger werden. Das Bundeskartellamt kann bereits mit den heute zur Verfügung stehenden Mitteln – z. B. durch Untersagung von Übernahmen und Fusionen – dagegen vorgehen.
Zudem hat das Kartellamt Regelungen aus Österreich und Australien als Beispiele für den Umgang mit der Preisbildung in die Diskussion eingebracht. In diesen Ländern werden unter anderem Vorgaben für Zeiträume, in denen Preiserhöhungen zulässig sind, gegeben. Inwieweit solche regulatorischen Maßnahmen sinnvoll sind, muss durch die Bundesregierung geprüft werden.