30.08.2010 - Statement zur Verlängerung der Laufzeiten deutscher Atommeiler

Die Atomenergie ist eine Hochrisikotechnologie. Umfragen zufolge will die Mehrheit der Menschen in Deutschland keine Laufzeitverlängerung für Atommeiler! Ein Ausstieg aus dem Atomausstieg kommt für mich nicht in Frage. Neben allen Sicherheitsbedenken gefährdet ein solcher Schritt zudem tausende Arbeitsplätze bei den erneuerbaren Energien und die Spitzenstellung deutscher Unternehmen bei der Entwicklung dieser Zukunftstechnologien. Außerdem kann niemand ein Interesse daran haben, länger als nötig Atommüll zu produzieren, bei dem keiner weiß, wo er letzten Endes gelagert werden soll. Das Argument des für die Bürger preiswerten Atomstroms ist eine Luftnummer. Es darf wohl davon ausgegangen werden, dass die Kosten für die am Montag von Umweltminister Röttgen geforderten Umbaumaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der alten Atomkraftwerke auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt würden. Dabei gibt es eine Möglichkeit, den Strompreis zu senken und am Atomausstieg festzuhalten. Dazu müsste die Bundesregierung durchsetzen, dass die Energiekonzerne ihre Zusatzgewinne aus dem europäischen CO2-Handel in Form von niedrigeren Preisen an die Verbraucher weitergeben.

Die schwarz-gelbe Politik ist das Gegenteil von verlässlich. Sie stellt im vorliegenden Fall ohne Not einen wichtigen gesellschaftlichen Kompromiss in Frage und knickt vor den Interessen der Atomlobby ein. Das zerstört das Vertrauen in die Politik.

Den Bundesrat bei der wichtigen Frage der Laufzeitverlängerung zu umgehen, halte ich für nicht verfassungskonform. Sollten CDU/CSU und FDP sich tatsächlich zu diesem Schritt entschließen, haben die SPD-geführten Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Immer wieder bringen Vertreterinnen und Vertreter von Schwarz-Gelb als Argument vor, dass der Ausstieg 2002 auch nicht der Zustimmung des Bundesrats bedurfte. Deshalb sei eine Verlängerung ebenso nicht zustimmungsbedürftig. Diese Argumentation ist schlicht nicht zulässig. Damals war die Mitsprache nicht nötig, da die Atomaufsicht der Länder als Auftragsverwaltung früher als bis dahin absehbar beendet werden sollte. Anders als ein früheres Ende bedeutet eine Laufzeitverlängerung eine Mehrbelastung für die Länder, z.B. durch den Fortbestand der Verwaltung und notwendige Sicherheitsüberprüfungen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist deshalb bei einer Verlängerung unumgänglich.